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Wo dürfen Sie die Lichthupe zum Anzeigen der Überholabsicht benutzen?

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Außerorts am Tage

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Außerorts bei Dunkelheit

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Innerorts bei Dunkelheit

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Die Lichthupe darf gemäß der Straßenverkehrsordnung nur genutzt werden, um den Überholwillen oder ein Warnsignal zu geben. Dabei ist es erlaubt, die Lichthupe außerorts einzusetzen, sowohl am Tag als auch bei Dunkelheit, um andere Verkehrsteilnehmer zum Beispiel auf das beabsichtigte Überholen aufmerksam zu machen. Innerorts bei Dunkelheit ist die Benutzung der Lichthupe dagegen nicht erlaubt, da sie andere Verkehrsteilnehmer durch das grelle Licht blenden kann und dort generell ein Rücksichtnahmegebot gilt. Die Regel soll helfen, Überholmanöver sicherer zu machen, ohne unnötige Blendungen oder Gefährdungen zu verursachen.

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