Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Wo dürfen Sie die Lichthupe zum Anzeigen der Überholabsicht benutzen?
Außerorts am Tage
Außerorts bei Dunkelheit
Innerorts bei Dunkelheit
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Lichthupe darf gemäß der Straßenverkehrsordnung nur genutzt werden, um den Überholwillen oder ein Warnsignal zu geben. Dabei ist es erlaubt, die Lichthupe außerorts einzusetzen, sowohl am Tag als auch bei Dunkelheit, um andere Verkehrsteilnehmer zum Beispiel auf das beabsichtigte Überholen aufmerksam zu machen. Innerorts bei Dunkelheit ist die Benutzung der Lichthupe dagegen nicht erlaubt, da sie andere Verkehrsteilnehmer durch das grelle Licht blenden kann und dort generell ein Rücksichtnahmegebot gilt. Die Regel soll helfen, Überholmanöver sicherer zu machen, ohne unnötige Blendungen oder Gefährdungen zu verursachen.
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